Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Liebe Mitgärtner, bitte beachtet, dass das Einpflanzen in den Boden der nachfolgenden Pflanzen nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) nicht im Kleingarten erlaubt ist. Selbstverständlich dürfen sie in freistehenden Blumentöpfen, beispielsweise auf der Terrasse, stehen.
Nadelbäume, Laubbäume, Sträucher
Tannen, Zedern, Lärchen, Eiben, Fichten, Kiefern, Wacholder, Scheinzypressen, Lebensbäume, Mammutbäume, Affenschwanzbäume, Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Erle, Buche, Weide, Kastanie, Walnuss, Pappel, Gingko, Eberesche
Deck- und Blütensträucher
Goldregen, Hasel, Zierapfel, Hartriegel, Zierkirsche, Erbsenstrauch, Essigbaum
Wirtspflanzen für Krankheitserreger
Felsenbirne, Scheinquitte, Haferschleihe, Bocksdorn, Feuerdorn, Rotdorn, Weißdorn, Zwergmispel, Wacholder, Korkenzieherweide, Mandelbäumchen, Weymuths-Kiefer
Angaben ohne Gewähr, da die Liste aufgrund sich ständig erneuernder Erkenntnisse überarbeitet wird.
© 2018 Mic, Fachberater GBV-Steele-Mitte e.V